Mai 2022

18. August 2022: Haushalt einstimmig beschlossen. Freibad öffnet am 14. Mai – Reinigungssatzung für Gehwege modernisiert.

Vor kurzem hatte der Marktgemeinderat Schwarzach wieder ein umfangreiches Programm im Rahmen des öffentlichen Sitzungsteils abzuarbeiten. Unter anderem wurde der Kommunale Haushalt mit einem Volumen von über 11 Mio. EURO und damit einem Rekordwert beschlossen.

Zu Beginn der Sitzung informierte der Bürgermeister über die Freibaderöffnung am 14. Mai. Im Mai hat das Freibad von 10 – 18 Uhr und ab 1. Juni von 9 – 20 Uhr geöffnet. Seitens des ZAW wurde angekündigt, dass die Fläche für das Grüngut um gut 200 m² im Wertstoffhof erweitert wird. Eine Förderung für die Umgestaltung des Friedhofaufgangs am Marktplatz wurde durch die ILEnord 23 nicht genehmigt.

Im Rahmen der Beschlussfassung über die eingereichten Baugesuche konnte wieder mehreren Baugesuchen zugestimmt werden. Unter anderem zeigte sich der Gemeinderat mit der Nutzungsänderung eines Gebäudes in Gaißing einverstanden. Dort soll baldmöglichst ein Kinderhaus für die Betreuung von maximal 10 Kindern und Jugendlichen entstehen. Auch wurde dem Bauantrag des SV Schwarzach zur Errichtung des Vereinsheims mit Sanitär- und Bewegungsanlagen an der Max-Löw-Sportanlage einstimmig zugestimmt.

Den größten Raum der Sitzung nahm dann die Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2022, mit Haushaltsplan, Investitionsprogramm und Stellenplan ein. Seitens der anwesenden Kämmerin Lisa Bugl wurde die Haushaltslage und die Aussicht für die Zukunft als zufriedenstellend bezeichnet. Dem Haushalt wurde vom Gremium einstimmig zugestimmt.

Insgesamt weist dieser ein Volumen von knapp 11 Millionen auf. Erfreulicherweise ergibt sich eine Zuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt von rund 1,0 Mio EURO. Hinsichtlich des Investitionsplans stellen die größten Ausgaben den Erwerb des Raiffeisengebäudes, Planungskosten für das Baugebiet Klinikfeld, Erschließungskosten für bereits begonnene Baugebiete, ein Zuschuss für die Errichtung des neuen Funktionsgebäudes des Sportvereins, Planungskosten für die Erweiterung oder den Neubau der Kinderkrippe, Kosten für Sanierungs- und Erneuerungsarbeiten in der Kläranlage und an der Wasserversorgung sowie die Anschaffung eines neuen Mähgerätes und eines  Lkws im Bauhof dar. Zugleich wird insbesondere zum Erwerb des Raiffeisenareals eine, seit langem bestehende, Rücklage aus dem Baugebiet Baumgarten in Höhe von zirka einer halben Million aufgelöst. Eine Kreditaufnahme zur Umsetzung der gesamten Projekte in Höhe von 550.000 EURO ist erforderlich, wobei Tilgungsleistungen für kurzfristige Zwischenfinanzierungen und die ordentlichen Tilgungen in Höhe von 543.000 EURO gegenüberstehen, so dass sich trotz der erheblichen Investitionen so gut wie keine Neuverschuldung ergibt.

Im Rahmen der Fortschreibung des Regionalplans wurden vom Gremium hinsichtlich des Kapitels Wasserwirtschaft keine Einwendungen erhoben. Weiter wurde die Bestellung der Kommandanten der Feuerwehr Albertsried bestätigt. Neuer 1. Kommandant ist für die FFW Albertsried Thomas Hafner, sein Stellvertreter künftig Erich Kerbl. Ein Vitalitätscheck hinsichtlich der Belebung im Innenbereich des Hauptortes Schwarzach sowie die sich aus dem Vitalitätscheck ergebenden Perspektiven wurde zugestimmt. Seitens des Amtes für Ländliche Entwicklung wird diese Maßnahme nun mit 50 % gefördert.

Mit Verordnung aus 2005 hat der Markt Schwarzach zuletzt eine Satzung über die Reinhaltung und Reinigung öffentlicher Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter erlassen. Diese wurde nun an die aktuellen Satzungsmuster angepasst. Inhaltlich änderte sich hinsichtlich der Hauptpflichten allerdings nichts. Gemäß der bisherigen und nunmehr überarbeiteten Satzung ist an der Staatsstraße lediglich die Fläche außerhalb der Fahrbahn durch den jeweiligen Verpflichteten, also in der Regel der Anwohner, zu reinigen. An den Kreisstraßen beläuft sich die Reinigungspflicht parallel zur Fahrbahn in einem Abstand bis 0,5 m und an allen restlichen Straßen bis zur Mittellinie der Fahrbahn. Die Räumpflicht für Schnee im Winter beträgt für Vorder- und Hinterlieger an Werktagen ab 7 Uhr und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 8 Uhr und muss bis 20 Uhr so oft wiederholt werden, wie es zur Verhütung von Gefahren für Leib, Gesundheit, Eigentum oder Besitz erforderlich ist.

Unter dem Punkt Sonstiges wurde unter anderem von den Gemeinderäten angesprochen, dass man mit der Situation des Parkens von größeren Lkws am Marktplatz unzufrieden ist und hier über Abhilfemöglichkeiten nachzudenken ist. Verschiedene Verunreinigungen im Gemeindegebiet wurden angesprochen. Es ist in diesem Jahr wieder geplant, eine Ferienfreizeit durchzuführen, hierzu werden demnächst die Vereine informiert.