Laufende Bauleitplanungen
Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 23 (SO „Solarpark Allersdorf“)
Der Marktgemeinderat Schwarzach hat in der Sitzung am 24.05.2023 beschlossen, für das im anliegenden Lageplan gekennzeichnete Gebiet den bestehenden Flächennutzungsplan mittels Deckblatt Nr. 23 zu ändern.
Das Planungsgebiet liegt nördlich des Ortsteils Allersdorf.
Der Beschluss, für das o. g. Gebiet ein Deckblatt aufzustellen, wird hiermit von der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Schwarzach gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Den Gemeindebürgerinnen und -bürgern wird hiermit gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB in der Zeit vom 05.07.2023 bis einschließlich 08.08.2023 allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Die Planungsunterlagen mit Erläuterungsbericht liegen ab sofort während der allgemeinen Geschäftsstunden bei der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Schwarzach, Marktplatz 1, 94374 Schwarzach, Zimmer Nr. 5, auf.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan SO „Solarpark Allersdorf“
Der Marktgemeinderat Schwarzach hat in der Sitzung am 24.05.2023 beschlossen, für das im anliegenden Lageplan gekennzeichnete Gebiet den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan SO „Solarpark Allersdorf“ aufzustellen.
Das Planungsgebiet liegt nördlich des Ortsteils Allersdorf.
Der Beschluss, für das o. g. Gebiet einen Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan aufzustellen, wird hiermit von der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Schwarzach gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Den Gemeindebürgerinnen und -bürgern wird hiermit gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB in der Zeit vom 05.07.2023 bis einschließlich 08.08.2023 allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Die Planungsunterlagen mit Begründung, Festsetzungen, Hinweisen und artenschutzrechtlichem Fachbeitrag liegen ab sofort während der allgemeinen Geschäftsstunden bei der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Schwarzach, Marktplatz 1, 94374 Schwarzach, Zimmer Nr. 5, auf.
Außenbereichssatzung „Kellerweg“
Der Marktgemeinderat Schwarzach hat in der Sitzung am 21.06.2023 die Auslegung der Außenbereichssatzung „Kellerweg“ gem. § 35 Abs. 6 BauGB beschlossen.
Das Planungsgebiet befindet sich zwischen dem nördlichen Baugebiet „Am Park“, des Sägewerks Hofmühl und der Ziegelei im Süden.
Den Gemeindebürgern und -bürgerinnen wird hiermit gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB in der Zeit vom 27.07.2023 bis einschließlich 08.09.2023 allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Die Planungsunterlagen mit Begründung, Textfestsetzungen, Hinweisen und Empfehlungen liegen ab dem 27.07.2023 während der allgemeinen Geschäftsstunden bei der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Schwarzach, Marktplatz 1, Zimmer Nr. 5, 94374 Schwarzach, auf.